Anmeldepflicht von offenen Feuern
Aus gegeben Anlass wird auf die Pflicht eines jeden Bürgers hingewiesen, dass offene Feuer ( Daxenfeuer, Räumfeuer, Oster-/Johannifeuer, usw. ) anzumelden sind.
Dies ist unbedingt bei der alarmauslösenden Stelle, der Integrierten Leitstelle, sowie beim jeweiligen Ordnungsamt durchzuführen.
Das angehängte Formblatt ist vollständig ( Koordinaten bei Bedarf ) an die ILS zu senden, ebenfalls an das Ordnungsamt Murnau, Faxnummer 08841/476-166. Der Meldende MUSS in kompletten Zeitraum des Feuers an der Feuerstelle erreichbar sein.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Abbrennen von Feuern nicht das ganze Jahr gestattet ist. Informieren sie sich hierzu in ihrem zuständigen Ordnungsamt.
Feuerwehreinsätze, die wegen "Nicht angemeldeten Feuern" zu Stande kommen, können unter Umständen durch das jeweilige Ordnungsamt in Rechnung gestellt werden.
Vordruck zur Anmeldung von beaufsichtigtem Feuer / Kaminausbrennen
